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(Re)Lectures

Sie wollte Zeugin sein. Zu Ursula Krechel, Landgericht. Roman, Salzburg/Wien, Verlag Jung und Jung, 2012 (Verlag btb 2014)

Ilse Picaper
p. 205-212
Référence(s) :

Ursula Krechel, Sie wollte Zeugin sein. Zu Ursula Krechel, Landgericht. Roman

Notes de la rédaction

Die Angaben der Seitenzahlen beziehen sich auf diese Ausgabe.

Texte intégral

1Die deutsche Schriftstellerin Ursula Krechel, geb. 1947 in Trier, wurde für ihren Roman Landgericht im Jahr 2012 mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet. Sie legte nach Shanghai fern von wo (2008) mit diesem zweiten Roman zum Thema der Emigrantenschicksale ein zweifellos interessantes, lesenswertes Buch vor, nicht ohne Herausforderung an den Leser.

  • 1 Siehe Martin B. Michaelis, „Diese Geschichte vererbt sich an die Kinder“, FAZ, 26.12.2012.

2In dem zehn Jahre lang akribisch recherchierten Buch wird die reale Lebensgeschichte des deutschen Emigranten jüdischer Herkunft Robert Bernd Michaelis (1903-1973)1 Stoff eines umfangreichen Romans. Die Autorin holt aus zu einem welthaltigen, kulturgeschichtlich reichen, historisch klar umrissenen, aber dennoch politisch aktuellen fiktionalen Text, getragen von einer Vielzahl unterschiedlichster Figuren, die an verschiedenen Schauplätzen in Europa und in Kuba zu verschiedenen Zeiten agieren. Die Ergebnisse ihrer Recherchen – seien es präzise Fakten, persönliche Dokumente, amtliche Gutachten, Erlasse oder Akten – nutzt Ursula Krechel als sicheres Fundament ihres fiktional sublimierten Weltentwurfs; dies ist ein a priori legitimes erzählerisches Vorgehen, wenn dabei die nicht-fiktionalen Textsorten eine unverzichtbar notwendige Funktion innerhalb der Gesamtfiktion ausüben, ohne deren Kohärenz zu beeinträchtigen.

3Der Autorin gelingt letztlich ein genauso erschütterndes wie unpathetisches Buch über die Vertreibung des jungen jüdischen Richters Richard Kornitzer aus Nazi-Deutschland, über sein zehnjähriges Exil in Kuba und seine Rückkehr ohne Heimkehr, über die Auflösung seiner Familie und das Scheitern ihrer Wiedervereinigung, über das unaufhaltsame, vergebliche Ringen dieser Kohlhaas-Figur der Nachkriegszeit um ihr persönliches Recht auf Wiedergutmachung in der jungen Bundesrepublik, deren Beamtenschaft in der Adenauer-Ära weiterhin nazistisch unterminiert blieb.

4Der Roman beginnt mit der Rückkehr der Hauptfigur nach Deutschland, ihrer Ankunft im März 1948 im unzerstörten, malerischen Lindau, damals der französischen Besatzungszone zugehörig. Der zu diesem Zeitpunkt fünfundvierzigjährige Protagonist Richard Kornitzer wird sich nach zehnjähriger Abwesenheit angesichts dieser unerwarteten Idylle, die sich ihm drei Jahre nach der totalen Niederlage Nazi-Deutschlands bietet, umso mehr seiner Fremdheit, seiner „transitorischen Existenz“ bewusst. Die Problematik der Integration Kornitzers ist somit von Beginn an evident. Wird sie gelingen? Kann er seine Existenz dort aufnehmen, wo er sie vor zehn Jahren aufgeben musste? Ist das Leben eines Juden im Land der Mörder nach dem Krieg überhaupt möglich? Die Handlung gliedert sich klar in vier wesentliche Teile.

Kornitzers mühsame Rehabilitierung im Nachkriegsdeutschland

5Der erste Teil (S. 7-205) mit den Schauplätzen Bettnang und Mainz umfasst die direkten Nachkriegsjahre 1948-1952 und spannt den Bogen vom ‘Happy Beginning’, 1948, vom freudigen Wiedersehen mit seiner Frau Claire, von der behutsamen Wiederaufnahme des Zusammenlebens mit ihr in der menschlich warmherzigen Atmosphäre des Bauernhofs der Familie Pfempfle im romantischen Bettnang bis hin zu dem alarmierenden ersten Herzinfarkt im Jahr 1952.

6Der zwar mühsame, aber dennoch erfolgreiche bürokratische Kampf Kornitzers mit den einzelnen Behörden schreitet schleppend, aber kontinuierlich voran – Zuerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, Wiedereinsetzung ins Richteramt am Landgericht Mainz, private Unterkunft bei Familie Dreis im zerstörten Mainz, endgültiges Zusammenleben im eigenen Haus mit seiner Frau Claire –, wird aber dann plötzlich radikal in Frage gestellt: Nach dem Selbstmord Philipp Auerbachs, des jüdischen Staatskommissars für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, im Münchner Gefängnis 1952 wird Kornitzer von einer großen Furcht vor Deutschland erfasst, dessen Rechtsstaatlichkeit er erneut schwer bedroht sieht. Kornitzer fühlt sich in der jungen Bundesrepublik ungesichert und „nackt“ (S. 201), nicht anders als damals im Nazireich. Die starke psychische Verunsicherung löst den Herzinfarkt aus. Er ist ein Vorzeichen dafür, dass Kornitzer jeder Konfrontation mit dem fortdauernden Antisemitismus kaum gewachsen sein wird.

7Diese Angst vor Deutschland gesellt sich zu der tiefen persönlichen Enttäuschung, dass die geretteten und wiedergefundenen Kinder Selma (geb. 1935) und Georg (geb. 1932) das Leben bei ihrer Gastfamilie in England nach ihrer traumatischen Odyssee auf keinen Fall aufgeben wollen und das Zusammenleben mit ihren Eltern im Deutschland der Mörder (S. 187) verweigern (S. 134-171). Die chronologische Weiterführung der problematischen Rückkehr Kornitzers wird wider Erwarten zugunsten zweier großer Rückblenden von der Autorin unterbrochen, die ihr offensichtlich zum Verständnis alles Kommenden notwendig erscheinen.

Kornitzers Flucht vor dem NS-Regime

8Der zweite Teil (S. 206-282) des Romans mit dem Schauplatz Berlin umfasst die Jahre 1930-1939, ein knappes Jahrzehnt vor Kriegsbeginn, in dem das aufblühende Ehe-, Familien- und Berufsleben des jungen erfolgreichen Paares Kornitzer in der fortschrittlichen Weltstadt Berlin sukzessive durch die unaufhaltsame Verschärfung der antisemitischen Rassenpolitik der Nazis erbarmungslos zerstört wird. Der zweite Teil endet mit der Auflösung der jungen Familie: der siebenjährige Georg und die vierjährige Selma werden zu ihrer Rettung einem Quäkertransport nach England anvertraut, Kornitzer rettet sich 1939 nach Kuba, aber Claire, die ehemalige Finanzfachfrau und Inhaberin einer Werbefirma, bleibt ruiniert zurück und wird von der Gestapo misshandelt und vergewaltigt, weil sie sich weigert, die Scheidung gegen den jüdischen Partner einzureichen (S. 46, S. 486).

9In dieser ersten Rückblende wird deutlich, dass der junge brillante Jurist nie ein gläubiger Jude war (S. 46). Er tritt 1938 nach dem Begräbnis seiner Mutter zum Protestantismus über (S. 263-266). Er verschreibt sich objektiven Abwägungen und rationalem Handeln, er misstraut instinktiven Angstgefühlen (S. 230), so berechtigt und unwiderstehlich (S. 242) sie auch sind, und verkennt zusammen mit seiner selbstsicheren und selbstständigen Frau Claire viel zu lange die Gefahr der an die Macht drängenden Nazis (S. 229-230). Ist es anfangs die Hingabe an den jeweiligen Beruf und an das gemeinsame Familienglück, die die Aufmerksamkeit des jungen Ehepaares völlig absorbiert und vom politischen Geschehen ablenkt, so ist es später, ab der Entlassung Kornitzers aus dem Richteramt (1933), die Geborgenheit in gegenseitiger Liebe (S. 239-240), mit der die beiden Menschen in der großen Ungeborgenheit des Rassenhasses Widerstand zu leisten versuchen. Dieser „Triumph des Abgewandten“ (S. 240) aber kann kein Schutz von Dauer sein. Kornitzer sucht endlich 1938, in der Angst um seine Kinder, im Klima der ersten brutalen Pogrome nach Fluchtwegen (S. 268-269) und flieht selbst in letzter Minute, tief verletzt (S. 244) und für immer gebrandmarkt.

Kornitzer im Exil

10Der dritte Teil des Romans (S. 283-373) mit dem Schauplatz Havanna umfasst die Jahre 1939-1948 im Exil. Todesangst, Flucht und Umstellung führen nach der Ankunft zum totalen Nervenzusammenbruch Kornitzers. Doch gelingt es ihm bald, auf Grund seiner Sprachbegabung, organisatorischen Fähigkeiten und juristischen Erfahrung, als Rechtskonsulent in der Praxis eines kubanischen Rechtsanwalts zu arbeiten, und so erwächst mit der Zeit aus dem anfänglichen Tiefpunkt, vor allem auch dank interessanter und glücklicher Begegnungen mit Kubanern und renommierten, politisch engagierten Exilanten, ein neues, erfülltes Leben.

11Dennoch schlägt Kornitzer am Ende des Exils das Angebot, die kubanische Nationalität anzunehmen, aus und entscheidet sich bewusst gegen ein endgültiges Zusammenleben mit der geliebten kubanischen Mathematik- und Geographie-Lehrerin, mit der er eine gemeinsame Tochter hat. Kornitzer entscheidet sich auch nicht – wie andere Emigranten – für einen Neubeginn in den USA oder einem anderen Land, er folgt dem Ruf seiner Frau Claire, die allein mit „großer innerer Sicherheit“ alle administrativen Schritte für die Familienzusammenführung eingeleitet hat. Sie wollte „ihren Mann“ wiederhaben (S. 18). So kehrt er als ‘displaced person’ ohne Staatsangehörigkeit nach Deutschland zurück.

12Bei seiner Ankunft in Kuba, weit entfernt und „abgetrennt“ von seiner Frau Claire, wurde sich Kornitzer der Schwäche seiner Persönlichkeit bewusst (S. 105-106). Bei seiner Rückkehr erkennt er, als er das Verhalten seiner Frau mit dem seinen vergleicht, die Folgen dieser Schwäche: „Und so musterhaft, so beispielhaft war er nicht geblieben. Als wäre er in Kuba in der Hitze erweicht worden, aufgeweicht, entfesselt vom Zwang der Rationalität […]“ (S. 102).

13Rückkehr also zu seiner starken, beispielhaften Frau, Rückkehr zu sich selbst, seinem rationalen Sein? Rückkehr vor allem in ein zerschlagenes Land, von dessen aktueller politisch-gesellschaftlicher Situation er sich keine realistische Vorstellung zu machen vermag. Die junge Bundesrepublik wird ihm vorbehaltlos zum Land der Verheißung: „Ein neues demokratisches Deutschland, ein Glück, vorbereitet und geschenkt von den Befreiern, … ein Glück, zu dem er seinen Beitrag leisten wollte“ (S. 447-448). Das Ende der Rückblenden verweist in einer Zirkelbewegung zurück auf den Romananfang.

Der Fortgang des problematischen Integrationsprozesses Kornitzers

14Der vierte Teil des Romans (S. 374-500) mit dem Schauplatz Mainz umfasst die Zeitspanne des allgemeinen Wiederaufbaus der Bundesrepublik von 1952-1970. Kornitzers Kampf um sein „Recht“ auf berufliche Beförderung und finanzielle Wiedergutmachung verläuft in zwei aufeinanderfolgenden Handlungsschüben.

15Der erste kulminiert schnell in einem geplanten, völlig unspektakulären „aufrührerischen Akt“ (S. 437), mit dem sich Kornitzer im Alleingang gegen die gesamte Justizhierarchie auflehnt, da ihm die Beförderung zum Landgerichtspräsidenten im Jahr 1956 als dienst­ältestem Richter verweigert wird (S. 436, S. 444). Das Vorgehen Kornitzers gegen das System richtet sich letztlich aber gegen ihn selbst, da der Kampf mit der Justizbehörde seine Gesundheit aufs Äußerste schädigt. Sein Ringen führt nach unzähligen Krankschreibungen und mehreren erfolglosen Kuraufenthalten zur Arbeitsunfähigkeit und schließlich zur verfrühten Versetzung in den Ruhestand, allerdings mit gleichzeitiger Beförderung zum Senatspräsidenten. Kornitzer erleidet diesen Entscheid der Behörde jedoch als „Rausschmiss“ (S. 474), er ist weder fähig, in dem Vergleich das gewisse Maß an Gerechtigkeit, das ihm durch die abschließende Beförderung zuteilwurde, anzuerkennen, noch ist er bereit, die Möglichkeit, sich gesundheitlich zu schonen und ein erfüllteres Eheleben zu führen, zu nutzen (S. 479).

16Ruhelos tritt er zur zweiten und letzten Phase des obsessionellen Kampfes für die restlichen zehn Jahre seines Lebens an – es geht dabei ausschließlich um die finanzielle Wiedergutmachung, um die Judenvermögensabgabe. Erst im Jahre 1970 wird er in „gütlicher Einigung“ – so der Wortlaut der Behörde – mit einer Scha­dens­ersatz­zah­lung von 3000 DM abgespeist (S. 499). Ob Kornitzer, am Ende seiner Kräfte, sein Einverständnis dazu erklären wird, bleibt offen. Inzwischen ist er vereinsamt, seine Frau Claire ist an ihrem Nierenleiden verstorben. Er hat ihr Leben wie das seine in tragischer Verblendung ruiniert. Seine kubanische Tochter, die ihn kurz besucht hat, hat sich in Paris niedergelassen. Zu seinen zwei Kindern in England hat er kaum Kontakt. Er selbst stirbt noch im Jahr 1970.

17In diesem vierten Teil des Romans fokussiert die Autorin ein letztes Mal mit aller Schärfe die existentielle Bedingung des jüdischen Exilanten: Er kann nur in Frieden mit sich und Deutschland leben, wenn der Staat die Gleichheit des einzelnen Bürgers vor dem Gesetz garantiert. Diese Problematik war schon Kleists Thema in seiner Novelle Michael Kohlhaas (1810), aus der die Autorin ihrem Roman ein Zitat voranstellt. Kornitzers bisherige berufliche wie materielle Rehabilitierung, die ihm in den ersten Nachkriegsjahren, in denen sich um ihn herum das Land mehr schlecht als recht aus Schutt und Asche erhob, zuteilwurde, ist ihm keine innere Genugtuung mehr, sobald er erfährt, dass bei der Ernennung zum Landgerichtspräsidenten die Konfession des Ernannten den Ausschlag gab. Nach Kornitzers Rechtsempfinden verging sich die Landesjustiz damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen die menschliche Würde des Betroffenen. Kornitzer fühlt sich ein zweites Mal „beiseite geschoben“, aus der Gemeinschaft verstoßen und begehrt demonstrativ auf, indem er zu Beginn einer Gerichtsverhandlung die einschlägigen Grundgesetzartikel kommentarlos vorliest.

18So verständlich dieser Aufruf Kornitzers zur Wahrung der demokratischen Rechtsprechung der jungen Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt noch erscheinen mag, so maßlos und selbstbezogen mutet jedoch die sich an seine Entlassung später anschließende hartnäckige Einforderung der finanziellen Entschädigung an (S. 491).

Kornitzers tragisches Verstoßensein

19Die pathologische Deutung von Krechels Romanfigur liegt deshalb letztendlich nahe. Der krankhafte „Hochmut“ Kornitzers, auf den die Autorin im Epilog hinweist, wird als dominanter Charakterzug deutlich, aber er ist untrennbar von dem „Leiden“, auf das Krechel gleichermaßen verweist. Und gerade dieses Leid wird in seiner tragischen Dimension zur allgemein gültigen Aussage des Romans.

20Kornitzer wird seit seiner Verfolgung durch das Naziregime von einer existentiellen Angst umgetrieben (S. 469), zu deren Überwindung ihm die innere Kraft abhandengekommen ist. Die In-Etwa-Rehabilitierung, die in dem noch ungeordneten Land im Umbruch weit hinter seiner idealistischen Erwartung zurückbleibt, kann ihm die notwendige Sicherheit nicht vermitteln, genauso wenig wie die tapfere Liebe seiner Frau, die derselben Todesangst und unmenschlichen Entwürdigung durch die Gestapo ausgesetzt war. Auch aus der internationalen Wertschätzung, die Kornitzer in der Akademie für Völkerrecht in Den Haag genießt, kann er die nötige Kraft nicht schöpfen. Kornitzer hat keine andere Wahl, er muss sich wehren, sobald wer oder was auch immer diese Angst vor Entwürdigung und Tod in ihm aufflammen lässt. Er muss sich wehren, auch ohne Rücksicht auf seine eigene Gesundheit. So nimmt mit dieser schonungslosen Selbstverteidigung notgedrungen die Selbstzerstörung ihren Lauf (S. 469).

21Die Autorin entwirft am Ende des Romans für diesen nicht enden wollenden „Mechanismus des Sich-Wehrens“ ein sprechendes Bild: Kornitzer, alt und geschwächt, unterzeichnet die Einverständniserklärung, die ihm die Behörde mit ihrer Schadensersatzzahlung zukommen ließ. Aber die Unterschrift wird von seiner eigenen Träne „verwischt“, ausgelöscht. Kornitzer kann sich in seinem Innersten nicht einverstanden erklären mit diesem deutschen Staat. Seine Angst, dass die NS-Vergangenheit, die im Deutschland der Nachkriegszeit noch so präsent ist, nie bewältigt werden wird, ist zu groß. Die Einwilligung in die „gütliche Einigung“ wird auf „morgen“ verschoben, das Ende des Romans bleibt offen. Der von der Nazidiktatur verstoßene Jude bleibt für immer ein Verstoßener. Krechels Roman liest sich wie der Ruf der Kassandra für die Migrantenströme unserer heutigen Zeit.

Die westdeutsche Nachkriegsgesellschaft

  • 2 Manfred Görtemaker / Christoph Safferling, Die Akte Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz un (...)

22Die Darstellung der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft fällt in Krechels Roman sehr kritisch, aber nicht einseitig aus. Der Roman hält, ganz im Sinne seines Titels, „Gericht“ über das damalige (Nachkriegsdeutsch)-„Land. Die antisemitisch verfilzte Beam­ten­schaft, die alten Seilschaften, die weiterhin in jenen Jahrzehnten am Werk sind und erneut einflussreiche Posten besetzen, werden angeprangert (S. 195, 199, 483 u.a.). Krechels Darstellung wird von den Ergebnissen des „Rosenburg-Projekts“, das das Bundesjustizministerium 2012 bei einer ‘Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission’ in Auftrag gegeben hat, heute in bedrückender Weise gestützt2. Darüber hinaus deckt die Autorin die unwahrscheinliche Nachlässigkeit der gesamten Entnazifizierung auf, ja sogar im Bereich des literarischen Lebens verweist sie auf die künstlerische Disqualifizierung, die die ‚Inneren Emigranten‘ sich anmaßten gegenüber denen, die aus Todesangst die Flucht ins Ausland wagen mussten. Andererseits beschreibt die Autorin eingehend die großzügige Hilfsbereitschaft der Familien Pfempfle und Dreis, Beispiele menschlicher Wärme und Offenheit. Auch der überaus kompetente und menschlich korrekte Anwalt Wilhelm Westenberger, der 1959 Justizminister von Rheinland-Pfalz wird, gehört zu diesem Gesamtbild.

Zur sprachlichen Form des Romans

23Der unterkühlte Sprachstil Ursula Krechels ist dem Juristen Kornitzer geradezu auf den Leib geschrieben und versetzt den Leser passagenweise in eine wohltuende Distanz. Jedoch fehlen der Autorin bei der Evokation anderer Figuren der Mut zu einer sinnlichen Sprache und die kreative Kraft zum adäquaten poetischen Bild. Im Zuge eines forciert sachlichen Sprachgebrauchs stört besonders der Hang zu Auflistung und Aufzählung wie auch – vor allem im vierten Teil des Romans – die permanente Anwendung der Collagentechnik.

Zum Epilog

24Der Epilog des Romans gibt zu verstehen, dass es der deutschen Autorin Ursula Krechel in unserer Zeit ein Anliegen war, Zeugin dieses jüdischen Emigrantenschicksals zu sein, Zeugin „für das Leiden und den Hochmut“ Richard Kornitzers (S. 508). Der Zeugenstand verpflichtet zu wahrheitsgemäßer, objektiver, präziser Darstellung und scheint schwer vereinbar mit einem fiktionalen Lebensentwurf. Das schwierige, sehr verdienstvolle literarische Projekt verdient viele Leser.

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Notes

1 Siehe Martin B. Michaelis, „Diese Geschichte vererbt sich an die Kinder“, FAZ, 26.12.2012.

2 Manfred Görtemaker / Christoph Safferling, Die Akte Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit, München, C.H. Beck, 2016.

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Pour citer cet article

Référence papier

Ilse Picaper, « Sie wollte Zeugin sein. Zu Ursula Krechel, Landgericht. Roman, Salzburg/Wien, Verlag Jung und Jung, 2012 (Verlag btb 2014) »Germanica, 59 | 2016, 205-212.

Référence électronique

Ilse Picaper, « Sie wollte Zeugin sein. Zu Ursula Krechel, Landgericht. Roman, Salzburg/Wien, Verlag Jung und Jung, 2012 (Verlag btb 2014) »Germanica [En ligne], 59 | 2016, mis en ligne le 20 février 2017, consulté le 16 avril 2024. URL : http://journals.openedition.org/germanica/3595 ; DOI : https://doi.org/10.4000/germanica.3595

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